Adrian Nussbaum

Fraktionschef / Die Mitte Kt. Luzern

Rückblick sondersession Februar 2019

Die Sondersession von heute hate nur gerade zwei Traktanden und ein Thema: Aufgaben- und Finanzreform 18. Mit dieser Gesetzesvorlage wollen Kanton und Gemeinden die Aufgaben zwischen den Gemeinden und dem Kanton neu regeln. Die Gemeinden werden in der Volksschule und beim Wasserbau um rund 200 Millionen Franken entlastet. Im Gegenzug übernehmen Gemeinden andere Aufgaben. Auch ist ein Steuerfuss-Abtausch vorgesehen – der Kanton erhöht seinen Steuerfuss um eine Zehntelseinheit, die Gemeinden senken ihre Steuerfüsse im selben Umfang. Die Gesetzesvorlage wurde mit 66 zu 43 Stimmen angenommen. Dagegen waren SP, Grüne und Grünliberale sowie einzelne Vertreter von CVP, FDP und SVP. Es waren insb. Vertreten von denjenigen Gemeinden, welche mit negativen Folgen aus der AFR18 rechnen müssen: Z.B. Meggen, Schenkon aber auch die Stadt Luzern.

Ursprünglich wollte die Regierung diese Gesetzesberatung im Dezember 2018 und Januar 2019 durchziehen. Der CVP ist es aber gelungen die bürgerlichen Parteien zu überzeugen, dass vor der AFR18 die Steuergesetzrevisionsberatung (in der ersten Lesung) durchgeführt werden muss. Diese wurde im Januar 2019 beraten. Aus diesem Grund brauchte es überhaupt erst diese Sondersession.

Dieser neue von der CVP vorgeschlagene Zeitplan, hatte den Weg geebnet für den bürgerlichen Kompromiss. CVP, FDP und SVP sind überzeugt, dass die Kantonsfinanzen ins Lot gebracht werden können, wenn alle anstehenden Finanzvorlagen Erfolg haben:

– Bundessteuerreform und AHV-Finanzierung, STAF
– Aufgaben- und Finanzreform, AFR 18 (mit Wasserbaugesetz)
– Steuergesetzrevision 2020

Der Kompromiss von AFR18 und Steuergesetzrevision 2020 sichert dem Kanton jährliche Mehreinnahmen von 47 Mio. Franken.